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Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
Mit dem Statusfeststellungsverfahren sollen Auftraggeber und Auftragnehmer schnell und unkompliziert klären lassen können, ob im Einzelfall eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Ausgangspunkt des Verfahrens ist § 7a SGB IV, welcher noch kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode einer umfassenden Reform unterzogen wurde. Die Arbeit nimmt sich dieser Reform an und stellt das neue Statusfeststellungsverfahren umfassend dar. Darüber ...

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